Hinweise zu Klausuren
Für alle Termine sind die Einträge im Univis verbindlich. Ggf. kurzfristig angesetzte Änderungen werden auf dieser Seite nicht angezeigt.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Klausuren finden Sie in den Prüfungsordnungen. Diese sind für die jeweiligen Studiengänge über die Homepage des Prüfungsamtes (s.u.) einzusehen.
BA- und MA-Studierende melden sich über HIS-QIS zu den Klausuren an. Die Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten. Anmeldungen nach Fristablauf werden nicht berücksichtigt. Beachten Sie, dass die Anmeldefrist mehrere Wochen vor dem eigentlichen Klausurtermin enden kann. Über die Anmeldefristen informiert Sie das Prüfungsamt.
PhD-Studierende melden sich direkt beim Doctoral Program an. Es gelten die dort veröffentlichten Anmeldebedingungen.
Auch für Nachholklausuren müssen Sie sich per HIS-QIS anmelden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Haupt-Klausuranmeldungen. Seit dem WS 11/12 sind Diplomstudierende auch dann zur Nachholklausur zugelassen, wenn Sie den 1. Klausurtermin nicht wahrgenommen haben.
Bitte informieren Sie sich über den Link "Seminar/Midterm-Anmeldungen" über den genauen Ablauf zur Anmeldung. Momentan bieten wir leider keine Midterm Klausuren an.
Die Klausurergebnisse werden nach Korrektur in HIS-QIS eingepflegt und können dort abgerufen werden. Bitte bewahren Sie Ihre Pin sorgfältig auf.
Die Klausureinsicht kann bis sechs Wochen nach Ergebnisbekanntgabe erfolgen. Bitte wenden Sie sich direkt an einen wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Informationen zur Klausureinsicht finden Sie auf OLAT oder unserer Homepage.
Woher weiß ich, für welche Bereiche ich den Leistungsnachweis anrechnen lassen kann?
Sie finden auf unserer Homepage unter dem Link "Lehrangebot" eine Auflistung aller von uns angebotenen Veranstaltungen inklusive der Bereiche, für die Leistungsnachweise anrechenbar sind. Die Auflistung ist ein freiwilliger Service unseres Lehrstuhls. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Sollten Sie in den Modulhandbüchern oder Prüfungsordnungen andere Angaben finden, so sind nur diese gültig.
Die Leistungsnachweise erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Sekretariat. Bitte bringen Sie Ihren Studienausweis mit. Sollten Sie jemanden mit der Scheinabholung beauftragen, so ist eine Vollmacht auszustellen. Bitte fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises bei. Auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter können Ihnen in dringenden Fällen Scheine aushändigen. Unsere Hilfskräfte sind NICHT mit der Scheinausgabe betraut.